Patientenverfügung

Wir alle können plötzlich in eine Situation geraten, in der andere über unsere medizinische Behandlung entscheiden müssen. Damit Sie sicher sind, dass Ihre ärztliche Versorgung so abläuft, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie eine Patientenverfügung aufsetzen. Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, die dann in Kraft tritt, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen mündlich zu äußern, etwa im Gespräch mit dem Arzt. Sie übermittelt den Angehörigen und Ärzten den letzten Willen der verfügenden Person. Sie legen damit fest, welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen ‒ oder auch nicht wünschen, wenn diese nur dazu dient, Ihr Leben künstlich zu verlängern.

Jeder Erwachsene sollte darüber hinaus festlegen, wer seinen Willen im Notfall vertritt. In der sogenannten Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht wird eine Person genannt, die im Notfall für den Erkrankten entscheiden kann. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind, die Möglichkeit vor, eine Person Ihres Vertrauens mit den Aufgaben eines/einer Bevollmächtigten zu betrauen. Die Patientenverfügung ist unabhängig davon gültig.

Die bevollmächtigte Person vertritt Ihre Interessen für den in der Vorsorgevollmacht bezeichneten Fall. Sie sollten deshalb mit ihr über die Vorstellungen reden, die Sie in der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht zum Ausdruck bringen wollen. Wenn die betreffende Person bereit ist, die Bevollmächtigung zu übernehmen, sollte sie dieses Formular unterschreiben und dessen Zweitexemplar erhalten.

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Weitere Informationen zur Patientenverfügung erhalten Sie hier:

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre mit vielen Hinweisen zum Download an, um die Patientenverfügung schriftlich festzuhalten:

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben juristischen Informationen eine geistliche Beratung zum Thema:

Christliche Patientenvorsorge

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