Freie Bestatterwahl

Sie können das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens frei wählen. Es gibt keine „Zuständigkeiten“ bei Bestattungsunternehmen.

Wenn der Tod im Krankenhaus, einem Hospiz oder in der Pflegeabteilung eines Seniorenheims eintritt, wird oft vom Personal ein Bestatter gerufen. Hinterbliebene sind aber nicht dazu verpflichtet, diesen zu akzeptieren. Sie als Auftraggeber allein entscheiden sich für einen Bestatter Ihres Vertrauens.

Ebenso ist der Bestatter dazu verpflichtet, den Leichnam an einen Kollegen zu übergeben, wenn dies der Wunsch der Hinterbliebenen ist. Die Wahl des Bestattungsinstitutes ist eine individuelle Entscheidung, um im Sinne des Verstorbenen und der Hinterbliebenen die Bestattung zu organisieren.

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