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Was tun im Trauerfall?

Im Trauerfall sind wir jederzeit unter der
Telefonnummer 06173 / 2997 für Sie erreichbar.

Vom Sterbebett bis zur letzten Ruhestätte

Ein Sterbefall kann absehbar sein, er kann jedoch auch plötzlich eintreten und dabei sind einige wenigen Dinge sofort zu veranlassen. Manche Trauernde kümmern sich gern selbst um viele Details, andere fühlen sich wohler, wenn sie Aufgaben an uns abgeben können und wir den Weg bis zur letzten Ruhestätte gemeinsam gehen.

Erste Schritte


Bei einem Sterbefall zu Hause
Zuerst benachrichtigen Sie den Hausarzt oder den Notarzt (112) und halten, wenn möglich den Personalausweis der/des Verstorbenen bereit. Der Arzt wird eine Todesbescheinigung ausstellen, die wir als Bestatter für die Überführung benötigen.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Seniorenheim, etc.
Hier kümmert sich das Pflegepersonal um die Benachrichtigung des Arztes und informiert die Angehörigen.


Bei allen weiteren Schritten begleiten wir sie.

Im Trauerfall sind wir an Ihrer Seite

Wenn ein Mensch gestorben ist oder voraussichtlich bald sterben wird, rufen Sie uns an. Wir hören Ihnen zu, beantworten Ihre Fragen, besprechen die nächsten Schritte und vereinbaren einen Termin für die Überführung der verstorbenen Person. Bei einem persönlichen Treffen klären wir im Detail, welche Aufgaben und organisatorischen Dinge wir Ihnen abnehmen dürfen.

Unsere Leistungen

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Trauer und Trost:
Zuhause Abschied nehmen

Wie lange Verstorbene zu Hause bleiben, liegt bei den Angehörigen. Bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt, wenn die verstorbene Person nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat. Solange Verstorbene zu Hause sind, dürfen die Hinterbliebenen in Ruhe Abschied nehmen. Ein toter Mensch ist nichts Beängstigendes – im Gegenteil: oft strahlt er Ruhe und Frieden aus. Von daher ermutigen wir Angehörige gerne, die Zeit zuhause für die heilsame Erfahrung des Abschiednehmens zu nutzen.

Sollten Urkunden nicht mehr aufzufinden sein, können wir Ihnen – soweit möglich – bei der Neubeschaffung behilflich sein.

Diese Unterlagen benötigt das Standesamt für die Erstellung der Sterbeurkunde

  • Todesbescheinigung
  • Personalausweis
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde / Familienstammbuch
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
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